Gutachten
Wann wird ein Gutachten benötigt?
Ein Gutachten ist immer dann notwendig, wenn eine unabhängige fachliche Information über den Wert einer Sache oder die Höhe eines Schadens benötigt wird.
Dies kann unter anderem in folgenden Bereichen zutreffen:
- Zur Wertfeststellung als Kauf- bzw. Verkaufsgrundlage, damit Fehlinvestitionen vermieden werden (nicht zu teuer kaufen/nicht zu einem niedrigeren Preis verkaufen).
- Bei Schenkungs- oder erbschaftssteuerlichen Veranlagungen (damit eine gerechte Aufteilung / Abfindung gewährleistet ist).
- Bei Vermögensauseinandersetzungen im Scheidungsfall (für eine gerechte Aufteilung des Zugewinns).
- Zur Feststellung des Beleihungswertes, um die Höhe eines Darlehens angemessen zu ermitteln.
- Zur Vorlage für das Gericht bei z.B. Zwangsversteigerungen oder Familienrechtsangelegenheiten.
- Zur Bewertung von Betriebsvermögen, z.B. zum Zwecke der Entnahme oder Vermögensfeststellung.
- Betreuungen, damit das Immobilienvermögen des Betreuten ermittelt werden kann.
- Vermietungen, um z.B. die angemessene monatliche Miethöhe zu erfahren.
Warum sollte man einem öffentlich bestellten Sachverständigen vertrauen?
Wenn die Erstellung eines Gutachtens notwendig wird, sind Auftraggeber gut beraten, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige...
- werden aufgrund gesetzlicher Regelung (vgl. §§ 36, 36a GewO, § 91 HwO) öffentlich bestellt und vereidigt und unterliegen einem umfassenden Pflichtenkatalog (Sachverständigenordnung), der von ihrer Bestellungskörperschaft als Aufsichtsbehörde überwacht wird.
- müssen einen Eid ablegen, dass sie ihre Gutachten und sonstigen Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich erstatten.
- werden nur dann öffentlich bestellt und vereidigt, wenn sie besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Integrität bestehen.
- müssen nach Ablauf der befristeten Bestellung erneut ihre besondere Sachkunde und persönliche Eignung nachweisen.
- sind in Gerichtsverfahren bevorzugt zur Gutachtenerstattung heranzuziehen; andere Sachverständige sollen in Gerichtsverfahren nur dann mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (vgl. §§ 404 Abs. 2 ZPO, 73 Abs. 2 StPO).
Quelle: https://www.ifsforum.de/sachverstaendige.html
Welche Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?
Der Verkehrswert ist das Ergebnis einer gewissenhaften Objekterfassung. Dabei geht es nicht nur um die Charakteristik der Bausubstanz und der äußeren Ausstattungsmerkmale, sondern es müssen auch weitere bewertungsrelevante Bereiche abgeklärt werden. Unter anderem eigentumsrechtliche Verhältnisse, öffentlich-rechtliche Bestimmungen, Altlastenverdacht, Erschließungsbeiträge usw.
Der Sachverständige muss deshalb neben den allgemeinen Immobilienmarktdaten alle anderen bewertungsrelevanten Informationen sammeln und auswerten. Für die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen ist in der Regel der Auftraggeber eines Gutachtens zuständig. Der Sachverständige ist - bei Erteilung einer entsprechenden Vollmacht - gerne bei der Beschaffung behilflich.
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