Radon – eine unterschätzte Gefahr!
Im neuen Deutschen Strahlenschutzgesetz wird dieser Gesundheitsgefährdung erstmals Rechnung getragen, indem dort Forderungen an den baulichen Radonschutz aufgenommen wurden. Vergleicht man die Gesundheitsgefährdung durch Radon mit anderen Schadstoffen in der Raumluft muss festgestellt werden, dass Radon das weitaus gefährlichste Umweltgift ist, dem die Menschen ausgesetzt sind.
Der Schutz vor Radon in Gebäuden ist im Strahlenschutzgesetz vom 27.06.2017 (StrlSchG), dort Abschnitt 3 (§§ 124 bis 132) geregelt. Eine Konkretisierung der Festlegungen des Strahlenschutzgesetzes erfolgte in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29.11.2018 (BGB 2018 Teil I Nr. 41 vom 05.12.2018).
Nachfolgend finden Sie diverse Fachveröffentlichungen zu dem Thema:
- Radongebiete in Baden-Württemberg Stand 6/2021 (Quelle: Ministerum für Umwelt)